Bereiche der WfbM

Eingangsverfahren


Die WfbM Reas führt mit dem zuständigen Rehabilitationsträger das Eingangsverfahren durch, um festzustellen, ob die Werkstatt eine geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben ist. Das Eingangsverfahren kann bis zu drei Monate dauern, mindesten aber vier Wochen. Zum Abschluss des Eingangsverfahrens ergeht der Vorschlag der Werkstatt, über die Aufnahme oder eine Empfehlung für alternative oder weiterführende Bildungs- und Fördermaßnahmen.

 

 

Berufsbildungsbereich 

Nach erfolgreicher Beendigung des Eingangsverfahrens schließt sich nahtlos der Berufsbildungsbereich an. Der Berufsbildungsbereich wird durch die Agentur für Arbeit oder einen Rentenversicherungsträger finanziert und ist auf einen Zeitraum von maximal zwei Jahren begrenzt. Er gliedert sich in Grund- und Aufbaukurse. Anschließend wird die Berufsbildungsmaßnahme in einem, in die Fachabteilungen integrierten Berufsbildungsbereich fortgeführt. Übergeordnetes Ziel der beruflichen Bildungsmaßnahme ist die Teilhabe am Arbeitsleben und die Persönlichkeitsentwicklung durch Entwicklung der beruflichen wie lebenspraktischen Fähigkeiten zur Vorbereitung auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, oder alternative Möglichkeiten wie zum Beispiel das Budget für Arbeit.

Arbeitsbereich


Der Arbeitsbereich ist auf die Erbringung der Dienstleistungen der Werkstatt ausgerichtet. Auch hier wird ein breites Angebot an internen und externen Arbeitsplätzen (BiB) zur Verfügung gestellt, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Potenzialen der Beschäftigten Rechnung getragen werden kann.