Transparenz und gesetzliche Verantwortung stärken das System. Leistungen bleiben verlässlich und unangetastet.
Der Haushaltsentwurf des Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen für das Jahr 2026 sieht Ausgaben in Höhe von 2,71 Milliarden Euro vor, davon 2,26 Milliarden Euro allein für die Eingliederungshilfe und Sozialhilfe. In der aktuellen öffentlichen Diskussion ist der Eindruck entstanden, der LWV Hessen betreibe ein Sparprogramm auf Kosten von Menschen mit Behinderungen. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen und verunsichert unnötig diejenigen, die auf stabile Unterstützung angewiesen sind. Der LWV Hessen steht für Verlässlichkeit, Stabilität und eine starke Eingliederungshilfe. Auf diese Unterstützung werden sich 64.000 Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen auch künftig verlassen können.
„Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Berichte über angebliche Einschnitte Menschen verunsichern“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler. „Gerade Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen brauchen Sicherheit und Vertrauen. Deshalb sage ich klar, dass es kein Sparprogramm gibt. Unsere Verantwortung ist es, ein starkes, verlässliches System der Eingliederungshilfe heute und langfristig zu sichern.“ Die angekündigten Prüfungen nach § 128 SGB IX sind Teil dieser Verantwortung. Sie sind gesetzlich vorgesehen, erfolgen risikobasiert und datenbasiert nach transparenten Kriterien ohne Vorfestlegung gegen einzelne Träger. Ziel ist es, die Zusammenhänge zwischen Leistungsumfang, Personalausstattung und Vergütung transparent und nach-vollziehbar darzustellen. Hintergrund ist die neue Leistungs- und Finanzierungssystematik seit 2023, die zu deutlichen Veränderungen in Leistungs- und Kostenstrukturen geführt hat.
„Wir prüfen nicht Menschen: Wir prüfen Strukturen dahingehend, ob bewilligte Leistungen wirklich ankommen. Es geht darum sicherzustellen, dass bewilligte Leistungen verlässlich bei den Menschen ankommen. Treffsicherheit statt Gießkanne schützt die Teilhabe. Und sie schützt das solidarisch finanzierte System davor, aus dem Gleichgewicht zu geraten“, betont der Erste Beigeordnete Alexander Heppe. „Die Prüfungen sind als kooperativer Prozess angelegt. Es geht nicht um pauschale Beanstandungen, sondern um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Fairness im Interesse der Menschen mit Behinderung, Ihrer Angehörigen und derer, die tagtäglich engagierte Arbeit leisten.“
Die Prüfungen dienen ebenso dem Schutz der Fachkräfte in den Einrichtungen. Wenn zum Beispiel auf dem Papier mehr Stunden finanziert werden, als mit qualifiziertem Personal tatsächlich leistbar sind, führt das zu Überlastung, Frustration und Qualitätsrisiken. Transparente und realistische Leistungs- und Personalstrukturen sind deshalb im Interesse aller Beteiligten und sichern die Qualität der Teilhabe und schaffen Verlässlichkeit.
„Wir tragen eine doppelte Verantwortung: Teilhabe verlässlich zu sichern und die Finanzierung so zu steuern, dass das System dauerhaft tragfähig bleibt.“, erklärt der Beigeordnete Dieter Schütz. „Transparenz und wirtschaftliche Steuerung sind keine Gegensätze zu guter Versorgung. Sie sind deren Grundlage. Wenn kommunale Haushalte überfordert werden, entsteht Druck auf das gesamte System und am Ende geraten die Schwächsten in Verteilungskonflikte. Genau das verhindern wir durch verantwortungsvolle Steuerung.“
Mehr als 70 Prozent der Leistungserbringer in Hessen haben dem Zukunftssicherungspaket zugestimmt. Der LWV Hessen steht mit allen Trägern im kontinuierlichen Austausch. Die Finanzierung und die Liquidität der Einrichtungen sind gesichert. Auch wenn einzelne Leistungen noch nicht ab-schließend abgerechnet sind, erhalten die Träger verlässliche Abschlagszahlungen. Bewilligungen gelten dauerhaft weiter, und neue Leistungen können ohne Verzögerung starten. So bleibt die Unterstützung für die Menschen stabil und planbar.
„Es geht nicht um Einsparungen auf dem Rücken von Menschen. Es geht nicht darum, mit den Ängsten der Menschen zu spielen. Es geht darum, dass steigende Mittel nachvollziehbar, gerecht und nachhaltig eingesetzt werden. Ich werde nicht zulassen, dass gesetzlich vorgesehene Prüfungen als Angriff auf Menschen mit Behinderung missverstanden werden. Unser Ziel ist und bleibt eine starke Eingliederungshilfe, die Vertrauen bei den Menschen schafft, die auf sie angewiesen sind, und bei allen, die sie gemeinsam tragen“, so Landesdirektorin Simmler.
Pressemitteilung des LWV Hessen