Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen hat am 28. März und 4. April 2025 alle hessischen Leistungserbringer zu Regionalkonferenzen eingeladen, um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu besprechen. Die neue Landesdirektorin, Frau Susanne Simmler, sowie weitere Vertreter*innen des LWV Hessen, erläuterten die aktuellen Herausforderungen und betonten die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen im Sinne der leistungsberechtigten Personen.
Im direkten Austausch konnten die vorgestellten Sofortmaßnahmen kritisch hinterfragt und diskutiert werden. Besonders hervorzuheben ist die neue Regelung zur „Verbindlichen Anfangsbewilligung“, die eine schnellere Kostenentscheidung beim Start von Unterstützungsleistungen ermöglicht. Weiterführende Informationen hierzu stellt der LWV Hessen als Download zur Verfügung.
Download Verbindliche Anfangsbewilligung (PDF)
Download Präsentation Regionalkonferenz LWV Hessen (PDF)
Derzeit gibt es bei Reas freie Plätze in der Besonderen Wohnform, die kurzfristig vor dem Hintergrund der neuen Regelungen belegt werden können. Diese Entwicklung eröffnet für leistungsberechtigte Personen und deren gesetzliche Betreuungen neue Möglichkeiten der Unterstützung.